Teilnahmebedingungen Gewinnspiel – Spring Opening
Das Gewinnspiel wird veranstaltet von:
Ultramarin – Die Meichle + Mohr Marina GmbH & Co. KG
(im Folgenden „Veranstalter“ genannt)
1. Teilnahme
Die Teilnahme am Gewinnspiel erfolgt im Rahmen des Spring Openings am 18. April durch das Ausfüllen eines Teilnahmeformulars vor Ort.
Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen Personen ab 18 Jahren.
Minderjährige sind nur mit Zustimmung eines Erziehungsberechtigten teilnahmeberechtigt.
Die Teilnahme ist kostenlos und nicht an den Erwerb von Waren oder Dienstleistungen gebunden.
2. Ablauf des Gewinnspiels
Das Gewinnspiel findet am 18. April im Rahmen der Veranstaltung statt.
Die Auslosung der Gewinner erfolgt am selben Tag um 15:30 Uhr vor Ort.
Die Gewinner werden im Rahmen der Veranstaltung bekannt gegeben.
Sollte ein Gewinner zum Zeitpunkt der Auslosung nicht anwesend sein, behält sich der Veranstalter vor, einen neuen Gewinner zu ziehen.
3. Gewinne
Folgende Preise werden verlost:
- 2x Crewaver Rettungswesten
- 3x Wartung von Rettungswesten
Eine Barauszahlung, ein Umtausch oder eine Übertragung der Gewinne auf Dritte ist ausgeschlossen. Pro Person kann man nur einen Gewinn erhalten.
4. Datenschutz
Die im Rahmen des Gewinnspiels erhobenen personenbezogenen Daten (z. B. Name, E-Mail-Adresse) werden gesammelt und können zu Marketingzwecken verwendet werden.
Die Einwilligung zur Nutzung der Daten für Marketingzwecke kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
Die Daten werden nach Abschluss des Gewinnspiels gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen und keine Einwilligung zur weiteren Nutzung vorliegt.
Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht.
5. Haftung
Der Veranstalter haftet nur für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
Hiervon unberührt bleibt die Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
6. Ausschluss vom Gewinnspiel
Der Veranstalter behält sich vor, Teilnehmer bei Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen vom Gewinnspiel auszuschließen.
7. Sonstiges
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.