Im Fachmarkt gilt 2G

Aufgrund der geränderten Coronaverordnung des Landes Baden-Württemberg gilt im Fachmarkt die 2G Regelung. Das heißt der Zutritt zum Fachmarkt ist nur noch für Personen mit „Geimpft“ oder „Genesen“ Nachweis möglich.

Wir bitten Sie am Eingang Ihren entsprechenden Nachweis sowie ein gültiges Ausweisdokument vorzuzeigen.

Gernne können Sie telefonisch während der Öffnungszeiten Ihre Bestellung abgeben. Für die Abholung einer Bestellung ist der Zutritt bis zur Kasse gestattet.

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