Übernachtung an Bord

Update vom 28. Mai hier klicken.

 

Nach der Änderung der Corona-VO gab es noch einige offene Fragen. Im Folgenden die Auffassung des Landratsamtes Bodenseekreis:

-Die Bootsbesitzer dürfen ihre Boote zu Freizeitzwecken nutzen und den See befahren
-Das Verweilen auf den Booten ist gestattet
-Arbeiten am Boot dürfen durch die Bootsbesitzer ausgeführt werden
-Übernachtungen auf dem Boot im Hafen sind z.B. dann erlaubt, wenn die Bootsbesitzer autark sind, d.h. eine eigene Sanitäreinrichtung im Boot vorhanden ist. Die Sanitärräume in der Marina bleiben geschlossen.
-Weiterhin gelten auch auf Booten die allgemeinen Kontaktbeschränkungen. Aufgrund der Grenzschließungen noch nicht möglich ist das Anlaufen von Häfen in Österreich und der Schweiz
-Der Parkplatz ist wieder geöffnet und die Dauerparkkarten sind versandt worden

Wir bitten Sie auch beim Aufenthalt in der Marina die geltenden Abstands- und Versammlungsregeln einzuhalten. Beim Betreten des Fachmarktes ist ein Mund/Naseschutz zu tragen.

Geänderte Öffnungszeiten:
-Ab Sonntag 17. Mai 2020 hat der Fachmarkt auch wieder an Sonn- und Feiertagen für Sie von 9.30 Uhr – 13.00 Uhr geöffnet.
-Die Hafenverwaltung ist ab 16,. Mai 2020 samstags von 9.00 Uhr – 13.00 Uhr und die Segelmacherei von 10.00 Uhr – 14.00 Uhr für Sie da.

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